| Allgemeine
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der SG-Tronic (Inh. Gerald Geißler) ( AGB) |
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| 1. | Geltung |
| 1.1 | Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. |
| 1.2 | Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. |
| 2. | Angebote und Bestellung |
| Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde ist an seine Bestellung 4 Wochen ab Zugang bei uns gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. | |
| 3. | Beschaffenheit, Lieferzeiten und Lieferungen |
| 3.1 | Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung und für die vereinbarte Beschaffenheit sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. |
| 3.2 | Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. |
| 3.3 | Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Fakturierung solche Teillieferungen berechtigt. |
| 4. | Prüfung der Ware |
| Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken. | |
| 5. | Preise und Zahlung |
| 5.1 | Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis. |
| 5.2 | Zahlungen sind soweit nichts anderes vereinbart ist, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, so sind wir -unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sofort zur Zahlung fällig. |
| 5.3 | Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt. |
| 6. | Eigentumsvorbehalt |
| Das Eigentum der gelieferten Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten gegenwärtigen Verbindlichkeiten uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, getilgt hat. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die Ware sofort zurückzunehmen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers nicht geltend gemacht werden. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter auf unser Eigentum oder die uns abgetretenen Forderungen undAnsprüche - insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahmung - sowie von allen an unserem Eigentum eintretenden Schäden, unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten - einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten verpflichtet, die uns durch einen Verstoß gegen die ihm oder seinem Abnehmer obliegenden Verpflichtungen oder durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. | |
| 7. | Gewährleistung |
| 7.1 | Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. |
| 7.2 | Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn, die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. |
| 7.3 | Ergibt die Überprüfung einer Mangelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen. |
| 7.4 | Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. §§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt. |
| 7.5 | Garantieleistungen werden nur übernommen, wenn die Originalverpackung, sowie dazugehörige Hard- und Software und Handbücher mit einer Rechnungskopie "Frei Haus" an die SG-Tronic (Inh. Gerald Geißler) , Galgenleite 81, 97424 Schweinfurt gesandt werden. |
| 7.6 | Weiterhin ist die Gewährleistung ausgeschlossen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder elektrische Einflüsse entstanden sind. |
| 8. | Haftung |
| 8.1 | Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. |
| 8.2 | Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden. |
| 9. | Rücksendungen |
| Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen von Neuwaren, Gebraucht- bzw. Defektwaren haben an die SG-Tronic (Inh. Gerald Geißler) , Galgenleite 81, 97424 Schweinfurt frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung eines Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Kunden. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Kunden. Bei Rücksendungen die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Falle von Annahmeverweigerungen, werden wir eine Wiedereinlagerungspauschale berechnen. | |
| 10. | Gerichtsstand - Erfüllungsort |
| Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Schweinfurt. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Kaufleuten Schweinfurt, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention. | |
| Die Geschäftsführung . Schweinfurt, Januar 2006 |
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